Fahrzeugart im deutschen Fahrzeugschein

In Deutschland gelten die EU-weit harmonisierten Fahrzeugklassen. Diese sind in der EU-Verordnung 2018/858 festgelegt und umfassen folgende Hauptkategorien:

Kraftfahrzeuge für den Personentransport:

  • Klasse M1: Personenkraftwagen mit höchstens 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz)

  • Klasse M2: Kraftomnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen, max. 5 t Gesamtgewicht

  • Klasse M3: Kraftomnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen, über 5 t Gesamtgewicht

Kraftfahrzeuge für den Gütertransport:

  • Klasse N1: Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht

  • Klasse N2: Nutzfahrzeuge von 3,5 t bis 12 t Gesamtgewicht

  • Klasse N3: Nutzfahrzeuge über 12 t Gesamtgewicht

Anhänger und Sattelauflieger:

  • Klasse O1: Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse

  • Klasse O2: Anhänger von 0,75 t bis 3,5 t

  • Klasse O3: Anhänger von 3,5 t bis 10 t

  • Klasse O4: Anhänger über 10 t

Zweirädrige und dreirädrige Fahrzeuge (Motorräder):

  • Klasse L1e: Zweirädriges Kleinkraftrad (bis 45 km/h, bis 50 cm³)

  • Klasse L2e: Dreirädriges Kleinkraftrad

  • Klasse L3e: Zweirädriges Kraftrad (Motorrad über 50 cm³)

  • Klasse L4e: Kraftrad mit Beiwagen

  • Klasse L5e: Dreirädriges Kraftrad (symmetrische Anordnung)

  • Klasse L6e: Vierrädriges Leichtkraftrad

  • Klasse L7e: Vierrädriges Kraftfahrzeug (Quads)

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen:

  • Klasse T: Traktoren

  • Klasse C: Landwirtschaftliche Zugmaschinen

  • Klasse R: Land- und forstwirtschaftliche Anhänger

Sonderfahrzeuge:

  • Klasse G: Geländefahrzeuge (können zusätzlich zu M- oder N-Klassen vergeben werden)

  • Klasse S: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Wichtig: Diese Klassifizierung bestimmt über Führerscheinanforderungen, Steuern, Versicherungen und technische Anforderungen. Die konkrete Einstufung findet sich im Feld " J " Ihres Fahrzeugscheins.