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Fahrzeugart im deutschen Fahrzeugschein
In Deutschland gelten die EU-weit harmonisierten Fahrzeugklassen. Diese sind in der EU-Verordnung 2018/858 festgelegt und umfassen folgende Hauptkategorien:
Kraftfahrzeuge für den Personentransport:
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Klasse M1: Personenkraftwagen mit höchstens 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz)
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Klasse M2: Kraftomnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen, max. 5 t Gesamtgewicht
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Klasse M3: Kraftomnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen, über 5 t Gesamtgewicht
Kraftfahrzeuge für den Gütertransport:
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Klasse N1: Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht
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Klasse N2: Nutzfahrzeuge von 3,5 t bis 12 t Gesamtgewicht
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Klasse N3: Nutzfahrzeuge über 12 t Gesamtgewicht
Anhänger und Sattelauflieger:
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Klasse O1: Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse
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Klasse O2: Anhänger von 0,75 t bis 3,5 t
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Klasse O3: Anhänger von 3,5 t bis 10 t
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Klasse O4: Anhänger über 10 t
Zweirädrige und dreirädrige Fahrzeuge (Motorräder):
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Klasse L1e: Zweirädriges Kleinkraftrad (bis 45 km/h, bis 50 cm³)
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Klasse L2e: Dreirädriges Kleinkraftrad
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Klasse L3e: Zweirädriges Kraftrad (Motorrad über 50 cm³)
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Klasse L4e: Kraftrad mit Beiwagen
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Klasse L5e: Dreirädriges Kraftrad (symmetrische Anordnung)
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Klasse L6e: Vierrädriges Leichtkraftrad
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Klasse L7e: Vierrädriges Kraftfahrzeug (Quads)
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
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Klasse T: Traktoren
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Klasse C: Landwirtschaftliche Zugmaschinen
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Klasse R: Land- und forstwirtschaftliche Anhänger
Sonderfahrzeuge:
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Klasse G: Geländefahrzeuge (können zusätzlich zu M- oder N-Klassen vergeben werden)
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Klasse S: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Wichtig: Diese Klassifizierung bestimmt über Führerscheinanforderungen, Steuern, Versicherungen und technische Anforderungen. Die konkrete Einstufung findet sich im Feld " J " Ihres Fahrzeugscheins.
