Kurzzeit Offen **** 5 Tage + Grüne Karte & Schutzbrief

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Kurzzeitkennzeichen Versicherung. Gültig für alle Fahrzeugarten Offen****. Ausgeschlossen sind Omnibusse, Sonderfahrzeuge & Schwertransporter. + Grüne Karte & Schutzbrief für Autopannen***. eVB Nr Sofortversand per E-Mail & SMS. Versicherungsschutz für Deutschland & Ausland*.

    • Preis: 39,00 €
    • Inkl. 19% Vers.St. & SMS-Versand

Wir empfehlen Ihnen sich im Voraus bei der Zulassungsstelle zu erkundigen, ob Sie einen Termin für die KFZ-Zulassung des Fahrzeugs benötigen.

Produktbeschreibung

Kurzzeitkennzeichen Versicherung für Überführungskennzeichen. Fahrzeugart Offen 5 Tage + Grüne Karte für Probe- & Überführungsfahrten.

Die Bezeichnung "Offen****" steht für Pkw, Lkw, Wohnmobil oder Motorrad. Ausgeschlosen sind Omnibusse, Sonderfahrzeuge und Schwertransporter.

Elektronische Versicherungsbestätigung bzw. eVB Nummer.

Bestellen und zahlen Sie direkt mit Paypal, Giropay oder Barzahlen und Sie erhalten Ihre Versicherungsnummer zum Aktivieren in 10 Sekunden, an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr, online & per SMS.


Wenn bei der Bestellung manuelle Aktivierung ausgewählt wurde, können Sie nach Zahlungseingang Ihre Versicherung für Kurzzeitkennzeichen direkt im Kundenmenü unter "Ihr Konto" -> "eVB Aktivierung" rund um die Uhr (24h) aktivieren und ausdrucken.


Die Grüne Versicherungskarte erhält zum 01.01.2021 eine neue Farbe: aus Grün wird Weiß. Der Kunde kann seit dem 01.07.2020 die Grüne Karte selbst aus weißes Papier ausdrucken.

Die Grüne Karte behält ihren Namen. NUR die Ausdruck wechselt seine Farbe und wird nur noch auf weißes Papier bedruckt.

 


Vorgehensweise:

1) Versicherung bei uns bestellen bzw. über uns abschliessen.
2) Zahlung durchführen.
3) Unter "Ihr Konto" -> Versicherungskarte aktivieren & ausdrucken oder per SMS senden.
4) Bei Ihrer Deutschen Zulassungsstelle oder Strassenverkehrsamt anmelden & Kennzeichen erhalten.
 


Preisliste und Kostenaufstellung:

Bei uns beläuft sich der Preis für die Versicherung oder eVB-Nummer auf 39,- Euro.

An jeder deutschen Zulassungsstelle betragen die Anmeldegebühr etwa 10 Euro und die Kosten für das Kennzeichen etwa 10 Euro.

Der Gesamtpreis für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt ungefähr 59,- Euro.

 


*** Kurzzeitkennzeichen Versicherung mit Schutzbrief - Erläuterung & Bedingungen:

Ausgeschlosen sind Omnibusse, Sonderfahrzeuge und Schwertransporter.
 

 


 

Häufige Fragen:

 

  • Die Kurzzeitkennzeichen beginnen ab dem Tag der Anmeldung bei der Zulassungsstelle.
  • Die Versicherungskarte muss vor der Anmeldung Online aktiviert werden, das können Sie kostenlos im Kundenmenü bzw. unter "Ihr Konto" Aktivieren und ausdrucken.
  • Die Aktivierungsfrist ist 30 Tage. d.h. Sie haben 30 Tage Zeit die Versicherungskarte anzumelden. Die 5-Tage-Frist beginnt ab dem Tag der Anmeldung bei der Zulassungsstelle.
  • Versicherungsschutz: KFZ Haftpflichtversicherung.
  • Muss das Fahrzeug für die Überführung mit Kurzzeitkennzeichen TÜV haben?. JA wenn wenn Sie das Fahrzeug in eine andere Stadt bzw. Ort überführen möchten.
  • Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV, geht es? das geht auch JA. (mit Einschrenkungen. Somit erhalten Sie die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV und dürfen damit NUR im selben Bezirk oder angrenzenden Bezik das Fahrzeug überführen)
    Im Paragraph:  § 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html
    Zitat: (7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. etc......
  • Muss die Grüne Karte auf ein Grünes Papier gedruckt werden? Nein. Die grüne Karte, heisst noch Grüne Karte, wird aber seit dem 01.01.2021 auf weissen Papier bedruckt.

 

 


*Hinweis:
Wir weisen Sie darauf hin, dass trotz grüner Karte keine Garantie dafür besteht, dass bei der Einreise oder der Fahrt in Drittländer oder EU  die Kurzzeitkennzeichen mit Grüner Karte anerkannt werden, da es bis jetzt noch keine einheitliche Regelung unter den EU Ländern gibt.

Wir empfehlen Ihnen immer für die Einreise ins Ausland Ausfuhrkennzeichen zu nehmen.

Die Versicherung für die Kurzzeitkennzeichen EU gilt in den folgenden Ländern: **

A – Österreich, B – Belgien, BG – Bulgarien, CY – Zypern, CZ – Tschechische Republik, D – Deutschland, DK – Dänemark, E – Spanien, EST – Estland, F – Frankreich, FIN – Finnland, GB – Großbritannien, GR – Griechenland, H – Ungarn, HR – Kroatien, I – Italien, IRL – Irland, IS – Island, L – Luxemburg, LT – Litauen, LV – Lettland, M – Malta, N – Norwegen, NL – Niederlande, P – Portugal, PL – Polen, RO – Rumänien, S – Schweden, SK – Slowakische Republik, SLO – Slowenien, CH – Schweiz, AL – Albanien, AND – Andorra, AZ(**) – Aserbaidschan, BIH – Bosnien-Herzegowina, MD – Moldawien, MK - Mazedonien (f.Y.R.O.M.), MNE – Montenegro, SRB(**) – Serbien, TR – Türkei, UA – Ukraine

**Bitte vergewissern Sie sich, nach Erhalt der Versicherungskarte, dass alle Reisezielländer auf der Grüne Karte vorhanden sind. Diese können je nach Versicherungsgesellschaft abweichen. Der Versicherungsschutz auf der Grundlage einer für die Republiken Aserbaidschan, Zypern und Serbien ausgegebenen Grünen Karte ist beschränkt auf die Gebiete, die unter der Kontrolle der jeweiligen anerkannten Regierungen der Länder stehen. Weitere Informationen finden Sie unter http://gc-territorial-validity.cobx.org.