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Ausfuhr
Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen, Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt. Fahrzeugtypen z.B. PKW, LKW, Wohnmobil, Motorrad, Anhänger, etc...
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Eine Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkasko, Insassenunfall- bzw. Rechtschutzversicherung) besteht nicht. Beachten Sie bitte, dass diese Unterlagen nur für die Zeit Gültigkeit haben, in der von einer deutschen Zulassunsgsbehörde ein gültiges Ausfuhrkennzeichen auf die mit der gleichen Nr. ausgestellte Versicherungsbestätigung ausgegeben wurde. Versicherungsschutz nur gültig für die Überführungsfahrt.
Kurzzeit
Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen, eVB Nummer, VB Nummer oder eVB genannt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Eine Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkasko, Insassenunfall- bzw. Rechtschutzversicherung) besteht nicht. Der Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für kurzfristige Zulassungen im Zusammenhang mit Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten von Kraftfahrzeugen.
Tageszulassungen
Versicherungsbestätigung für Tageszulassung auch eVB Nr. oder VB Nr. genannt. Folgendes Produkt dient nur zur formellen Umschreibung von Fahrzeugpapieren.
z.B. für ausländische Fahrzeuge mit einem ausländischen Fahrzeugbrief oder z.B. Autohäuser für Statistiken oder Rabattaktionen. Dabei werden die Fahrzeuge nicht bewegt oder gefahren.
Für eine Überführung oder Überführungskennzeichen benötigen Sie das Produkt Kurzzeit Versicherung. Die Kurzzeitkennzeichen werden Ihnen dann von der Zulassunsgstelle vor Ort ausgestellt.